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Sammeländerung der Bebauungspläne Nr. 83 "Kurt-Schumacher-Straße (West)", Nr. 84 "Kurt-Schumacher-Straße (Ost)" und Nr. 85 "Prince-Rupert-School"

30.04.2026

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln 

Sammeländerung der Bebauungspläne Nr. 83 "Kurt-Schumacher-Straße (West)", Nr. 84 "Kurt-Schumacher-Straße (Ost)" und Nr. 85 "Prince-Rupert-School", OT Rinteln zur Anpassung der örtlichen Bauvorschriften Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit Verzicht auf frühzeitige Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Rinteln hat in der Sitzung am 23.04.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung (Sammeländerung) der Bebauungspläne Nr. 83 „Kurt- Schumacher-Straße (West)“, Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Nr. 85 „Prince-Rupert- School“, im Ortsteil Rinteln gefasst und die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Diese Beschlussfassung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird entsprechend des § 13 Abs. 3 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen wird.

Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 83, 84 und 85 ist die teilweise Aufhebung der bisherigen Festsetzungen zu Fassadenmaterialien und -farben. Diese Regelungen werden nicht weiter aufrechterhalten, da sie für die Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Qualität der Baugebiete nicht erforderlich sind und sich in der Praxis als Hemmnis für die bauliche Entwicklung erwiesen haben. Mit der Planänderung soll die Gestaltungsfreiheit der Bauherren erweitert und die Attraktivität der Baugebiete gesteigert werden. Dadurch soll die Vermarktung der Baugrundstücke verbessert, die Inanspruchnahme der Flächen gefördert und die Entwicklung von Wohnbebauung unterstützt werden. Die übrigen Festsetzungen der Bebauungspläne, insbesondere zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, bleiben von der Änderung unberührt.

Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“ wird im Osten durch die Kurt-Schumacher-Straße, im Norden durch den Schubertweg und im Süden durch den Fuß- und Radweg Hohe Wanne begrenzt. Das Plangebiet weist eine Fläche von rund 3,6 ha auf. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgenden Abbildung durch gestrichelte Kennzeichnung der Planungsgebietsgrenze zu entnehmen.

 
 

Bebauungsplan Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“ mit örtlichen Bauvorschriften wird im Westen durch die Kurt-Schumacher-Straße, im Norden durch die rückwärtig der Hausgrundstücke Kurt-Schumacher-Straße 18 bis 24 verlaufenden Wegeparzellen 38/17 und 38/21 sowie das Grundstück Schubertweg 44 (Sport- und Freizeitzentrum) begrenzt. Die Straßenparzelle der B 238 grenzt im Osten an. Im Süden grenzt der Fuß- und Radweg Hohe Wanne an das Plangebiet an. Das Plangebiet weist eine Fläche von rund 2,9 ha auf. 


 

Bebauungsplan Nr. 85 „Prince-Rupert-School“

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 85 grenzt nördlich an den Wilhelm- Busch-Weg, im Westen an das Gelände der Steuerakademie Niedersachsen die Wohnbebauung des Clara-Schumann-Wegs und im Norden an die sich dort anschließenden Waldflächen sowie den Waldkindergarten „Waldzwerge“ an. Östlich wird das Plangebiet durch einen landwirtschaftlichen Weg begrenzt, der zwischen dem Wilhelm-Busch-Weg im Süden und dem Bartelsweg im Norden verläuft. Der räumliche Geltungsbereich weist eine Fläche von rund 6,8 ha auf und ist nachfolgend abgebildet und durch eine gestrichelt gezeichnete Linie begrenzt. 


             

Die aktuellen Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung zur 1. Änderung (Sammeländerung) der Bebauungspläne Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, Nr. 84 „Kurt-Schumacher-Straße (Ost)“, Nr. 85 „Prince-Rupert-School“, OT Rinteln, sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

30.04.2026 bis einschließlich 30.05.2026

auf der Internetseite der Stadt Rinteln unter https://www.rinteln.de/leben-in-rinteln/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/ veröffentlicht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, 

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (für die elektronische Übermittlung soll die E-Mail stadtentwicklung@rinteln.de verwendet werden), bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können.
  3. dass die eingegangenen Stellungnahmen öffentlich behandelt werden. Bitte verzichten Sie in Ihrer Stellungnahme auf personenbezogene Daten, sofern diese aus Gründen des Datenschutzes nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein dürfen,
  4. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegen (Montag - Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr). Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Rinteln, den 28.04.2026

Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
i.V.

gez.
Stefan Eggert-Edeler
Baudezernent